Get in touch with us at info@new.com

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Popcornmachine Studios eGbR
(im Folgenden: Anbieter)
Stand: Juli 2027
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, die der Anbieter mit gewerblichen Kunden (nachfolgend Kunde) über Musikproduktionen, Tonaufnahmen, Mixing- und Masteringleistungen sowie die Erstellung und Lizenzierung von mit Künstlicher Intelligenz (KI) erzeugten Musikwerken abschließt.
(2) Das Angebot gilt ausschließlich für den B2B-Bereich. Die Unternehmer-Eigenschaft i.S.d. § 14 BGB ist Voraussetzung für den Vertragsschluss der Parteien.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter erbringt künstlerisch-technische Leistungen im Bereich Musikproduktion, Tonaufnahme, Komposition, Arrangement, Mixing, Mastering, Sounddesign, Songwriting und KI-basierter Musikgenerierung.
(2) Darüber hinaus bietet der Anbieter die entgeltliche Einräumung von Nutzungsrechten an den von ihm erstellten Werken an.
(3) Eine Erfolgsgarantie hinsichtlich eines bestimmten künstlerischen oder wirtschaftlichen Ergebnisses wird nicht geschuldet.
(4) Der Anbieter unterhält keine eigenen Tonstudios, sondern mietet bei Bedarf geeignete Räume (z. B. Hallen, Veranstaltungsräume, Fabriken, Spezialräume) an oder erfüllt den Auftrag auf Wunsch in den Räumlichkeiten des Kunden.
§ 3 Vertragsschluss und Leistungsprozess
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung zustande.
(2) Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich per E-Mail.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, sofern diese für den Kunden zumutbar sind.
(4) Vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet wurden.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Materialien, Texte, Marken, Logos, Anweisungen oder sonstigen Inhalte rechtzeitig bereitzustellen.
(2) Erfolgt die Produktion in Räumen des Kunden oder von Dritten, stellt der Kunde deren Nutzbarkeit, Sicherheit und Zugänglichkeit sicher.
(3) Der Kunde trägt für die Anmietung von fremden Räumlickeiten die Miet-, Transport-, Energie- und Nebenkosten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die gesetzlichen Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften einzuhalten.
§ 5 KI-basierte Musikproduktion (Suno)
(1) Der Anbieter erstellt Musikwerke mithilfe rechtmäßig lizenzierter KI-Software, insbesondere „Suno“ (https://www.suno.ai).
(2) Grundlage der Nutzung ist die kommerzielle Lizenzversion von Suno, die die Verwendung der generierten Musik zu gewerblichen Zwecken gestattet. Der Anbieter nutzt die kommerzielle Lizenzversion, welche die Nutzung in jeder rechtlichen Hinsicht gestattet und gewährleistet die entsprechende Rechte-Übertragung an den Kunden.
(3) Der Kunde erkennt an, dass KI-Systeme selbstständig algorithmisch arbeiten und der Anbieter keinen Einfluss auf Trainingsdaten, Datenquellen oder technische Funktionsweise der Plattform hat.
(4) Sollte der Plattformbetreiber (z. B. Suno) seine Nutzungsbedingungen, API-Struktur oder Lizenzrechte ändern, haftet der Anbieter nicht für daraus entstehende Nutzungshindernisse, solange der Anbieter die bis dahin geltenden Lizenzbedingungen eingehalten hat.
(5) Die durch den Anbieter vorgenommenen kreativen Eingaben (Prompts, Arrangements, Auswahl, Mischung) begründen in Betrechtung des Vertrages eine menschliche Miturheberschaft i.S. d. §§ 7 ff. UrhG.
(6) Der Anbieter verpflichtet sich, die jeweils gültige Lizenzversion der genutzten KI-Software zu dokumentieren und dem Kunden auf Wunsch vorzulegen.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, die Kennzeichnungspflichten nach Art. 50 EU-KI-Verordnung 2024/1689 einzuhalten (K.I-generiert / K.I.-untersützt), und etwaige Kennzeichnungen des Anbieters zu übernehmen, sofern er die Musikwerke weiterverwendet oder veröffentlicht.
§ 6 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an dem erstellten Werk im vertraglich festgelegten Umfang (Zweck, Medium, Dauer, Gebiet).
(2) Eine Übertragung ausschließlicher Rechte (Exklusivlizenz oder Buy-Out) erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
(3) Der Kunde ist ohne Zustimmung des Anbieters nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Rechte ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen oder Unterlizenzen zu erteilen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
(4) Der Anbieter bleibt berechtigt, die erstellten Werke, Auszüge oder Varianten zu Eigenzwecken (z. B. Referenzen, Website, Portfolio) zu nutzen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
(5) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Er stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Rechtsverletzung resultieren.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder Vertrag.
(2) Alle Preise verstehen sich netto exkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu
leisten.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß §§ 286, 288 BGB.
(5) Der Anbieter kann bei langfristigen Projekten angemessene Abschlagszahlungen
verlangen.
§ 8 Abnahme, Mängelrüge, Gewährleistung
(1) Nach Fertigstellung übermittelt der Anbieter dem Kunden das Werk digital (z. B. WAV, MP3).
(2) Der Kunde hat die Leistung unverzüglich, spätestens binnen 4 Werktagen, zu prüfen und
etwaige Mängel schriftlich zu rügen.
(3) Unterbleibt die Rüge, gilt das Werk als genehmigt.
(4) Bei berechtigten Mängeln ist der Anbieter zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde Minderung verlangen.
(5) Schadensersatzansprüche bleiben unberührt, soweit sie sich aus § 9 ergeben.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
(5) Der Anbieter haftet nicht für Urheberrechtsänderungen oder rechtliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit KI-generierten Werken, sofern er die in der aktuell gültigen Fassung geltenden Lizenzbedingungen zum Zeitpunkt der Rechnungslegung eingehalten hat. Eine andere Haftung kann schriftlich vereinbart werden.
§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse und Projektinhalte streng vertraulich zu behandeln.
(2) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der DSGVO und nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
(3) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist.
(4) Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum
Schutz der Daten (Art. 32 DSGVO).
§ 11 Rücktritt, Kündigung, höhere Gewalt
(1) Der Kunde kann den Vertrag bis zum Leistungsbeginn schriftlich stornieren. Bereits entstandene Aufwendungen sind zu erstatten. Diese richten sich nach einer Grundgebühr i.H.v. von 150 €, und einer Pauschale von 30 € pro bereits erarbeiteten Songtitel.
(2) Nach Leistungsbeginn ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich.
(3) Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Stromausfall, Krankheit, Plattformausfall, Krieg, Pandemie) wird die Leistungspflicht für die Dauer der Störung ausgesetzt. Schadensersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht.
(4) Beide Parteien sind verpflichtet, sich gegenseitig unverzüglich über das Eintreten und die Beendigung höherer Gewalt zu informieren.
§ 12 Referenzen und Namensnennung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, auf eigene Leistungen in Referenzlisten, Online-Portfolios und sozialen Medien hinzuweisen.
(2) Der Kunde kann dieser Nutzung schriftlich widersprechen, sofern berechtigte Interessen entgegenstehen.
§ 13 Gesetzliche Schuldverhältnisse
(1) Soweit ein Recht zwischen den Parteien ein gesetzliches Schuldverhältnis begründet, sind darin liegende Rechts-Verletzungen und hieraus folgende Restitutionen auf geschäftliche Handlungen (z.B. kostenfreie Bewerbung, Auftragsunterstützung o.ä.) und kostenfreie Dienstleistungen des Anbieters begrenzt, soweit dies der Restitution dienlich ist. Ist eine geschäftliche Handlungen oder kostenfreie Dienstleistungen nicht in der Lage, den Schaden auszugleichen, finden die üblichen Vorschriften Anwendung.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Rudolstadt.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (§ 306 BGB). In diesem Fall haben sich der Anbieter und Vertragspartner auf eine wirtschaftlich und rechtlich
nächstliegende Bestimmung zu einigen. Kommt eine Einigung nicht zustande.
(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform; dies gilt auch
für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.